E-Cart

Mitglieder oder Gäste können ein E-Cart für 9 (25 €) oder 18 Löcher (35 €) mieten. Die Benutzung setzt aus versicherungsrechtlichen Gründen die Unterzeichnung eines Mietvertrages sowie die Befolgung der im angehängten Merkblatt zusammengestellten Hinweise voraus.

Die Disposition erfolgt über das Sekretariat, eine Voranmeldung ist erforderlich

 

Merkblatt für die Benutzung eines E-Carts

1. Ein E-Cart darf nur von Personen benutzt werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse III sind.

2. Das E-Cart ist für maximal zwei Personen und zwei Golftaschen zugelassen. Jede weitere Zuladung ist verboten.

3. Mit dem E-Cart dürfen öffentliche Straßen (bspw. Laupendahler Landstraße) nicht befahren werden. Beim Verlassen des E-Carts muss die Feststellbremse arretiert werden.

4. Privatstraßen dürfen benutzt werden. Achten Sie bitte auf den Auto- und Zweiradverkehr sowie Fußgänger. Beachten Sie bitte unbedingt alle Verkehrszeichen.

5. Vom Abschlag 1 fahren Sie bitte nach links in Richtung Halfenhof und folgen dann den Schildern auf die erste Spielbahn.

6. Beim Vorhandensein von Schotterwegen sind diese zu benutzen. Im Übrigen Golfgelände ist soweit möglich durchs Semirough zu fahren. Die Fahrten auf dem Fairway sind auf ein Minimum zu beschränken. Aus Sicherheitsgründen dürfen steile Hänge und Böschungen nicht befahren werden.

7. Von Abschlägen, Vorgrüns, Grüns, Bunkern und Wasserhindernissen ist ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten. Pfützen, Nassstellen, abgesperrte Bereiche oder Boden in Ausbesserung sind großräumig zu umfahren.

8. Melden Sie Schäden am E-Cart oder am Gelände bitte umgehend dem Caddiemaster.

9. Die Benutzung eines E-Carts berechtigt nicht zum bevorzugten Durchspielen.